Anträge für EU-Umstrukturierung 2009/2010 stellen
Hering: Alle klassifizierten Rebsorten förderfähig
– Pressemitteilung –
Von sofort an können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen 2010 gestellt werden. Dies teilte Weinbauminister Hendrik Hering heute in Mainz mit.
Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm biete interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten, erläuterte der Minister.
Die Wiederbepflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Für neu aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 5 500 und 15 500 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität. Dazu kommen weitere 1500 Euro pro Hektar für Weinberge in Flurbereinigungsverfahren. Zur Flurbereinigung zählen auch Flächen im Freiwilligen Landtausch unter Beteiligung der Flurbereinigungsbehörde.
Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen lediglich 5 Ar.
„Als besondere Erleichterung für Pflanzungen in Steilstlagen ist dort keine Mindestzeilenbreite vorgeschrieben“, betonte Minister Hering.
Die Kreisverwaltungen halten die entsprechenden Antragsunterlagen vorrätig. Die Antragsfrist endet am 29. Januar 2010. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April.
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