Im Haus der Landwirtschaft in Bad Kreuznach kam der Ausschuss Landwirtschaft und Naturschutz der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zusammen, u.a. um erneut das Thema "Erosionskataster" intensiv zu diskutieren. Für das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau machte Gisela Horix deutlich, warum und wie das Erosionskataster erstellt wurde. Mögliche Ausnahmen wurden erörtert; jedoch war der Ausschuss geschlossen der Auffassung, dass die derzeitige Regelung noch nicht praxisreif ist. Die bisher gültige Übergangsregelung sollte daher weiter angewandt werden. Der Ausschuss empfahl dringend, sich in Mainz und Berlin dafür einzusetzen, dass die bisher ermittelnden Grundlagendaten noch nicht zur Anwendung kommen sollten. Die Vertreterin des Ministeriums nahm die Anregungen mit und sicherte zu, sich entsprechend in Ihrem Hause dafür einzusetzen.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt diskutierten die Ausschussmitglieder das Thema "Landschaftselemente". Nach den CC-Bestimmungen haben Landwirte in ihren Flächenanträgen alle Landschaftselemente wie Hecken, Tümpel oder Strauchreihen zu erfassen, die je nach Größe der Elemente förderfähig oder nicht förderfähig sind. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums hat sich bei einer EU-Prüfung herausgestellt, dass die Landschaftselemente von den Landwirten nicht ausreichend erfasst werden. Mit einer vom Land vorgenommenen Digitalisierung sollen die festgestellten Mängel nun behoben werden. Der Ausschuss zeigte sich von der Vorgehensweise sehr überrascht und bemängelte die bis dato nicht vorgenommene Abstimmung mit dem landwirtschaftlichen Berufsstand. Gisela Horix sicherte dem Ausschuss zu, dass dies unmittelbar im April im Ministerium erfolgen werde. Man werde sich über eine fachgerechte Umsetzung von Seiten des Ministeriums bemühen.
Bei dem Tagesordnungspunkt "Wasserwirtschaft" bedankte sich der Ausschussvorsitzende Michael Horper bei dem DLR Bad Kreuznach, das in Person von Dr. Friedhelm Fritsch und Andrea Hanse bei der Sitzung vertreten war. Es ging um die Konkretisierung der Maßnahmen und der Beratung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Das DLR hat mit finanzieller Unterstützung des Umweltministeriums Andrea Hanse eingestellt, um für die Bearbeitung eines Beratungsprojektes in enger Zusammenarbeit mit Leitbetrieben einen Beitrag dazu zu leisten, die Wasserrahmenrichtlinie sachgerecht aber auch in Abstimmung mit dem landwirtschaftlichen Berufsstand umzusetzen. Damit ist Rheinland-Pfalz eines der ersten Länder, das so konkret in die Beratungsarbeit "Wasserrahmenrichtlinie" einsteigt. Die enge Abstimmung im Vorfeld wurde von den Ausschussmitgliedern ausdrücklich gelobt.
Zum Tagesordnungspunkt "Naturschutz" bat Michael Horper den Ausschuss-Geschäftsführer Ralph Gockel, auf die seit 1. März 2010 gültigen Gesetze einzugehen. Sowohl das Wasserhaushaltsgesetz als auch das Bundesnaturschutzgesetz sind bundesweit neu in Kraft getreten, die meisten landesrechtlichen Regelungen in Rheinland-Pfalz außer Kraft gesetzt wurden.
Beim Wasserhaushaltsgesetz gibt es noch Klärungsbedarf hinsichtlich eines pauschalen Gewässerrandstreifens, wobei aber aus der Abteilung Wasserwirtschaft des Ministeriums bereits eine Klarstellung im Laufe der nächsten Wochen zugesichert wurde.
Für den Bereich des Bundesnaturschutzgesetzes gibt es insbesondere im Bereich der Eingriffsregelung einige neue Formulierungen, mit denen zukünftig landwirtschaftliche Aspekte bei Kompensationsmaßnahmen stärker berücksichtigt werden sollen. Der Ausschuss sieht jedoch nach wie vor eine zu starke Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Kompensationsmaßnahmen. Man erwartet nicht, dass sich an der bisherigen Praxis etwas Wesentliches ändert.
Daher hat der Ausschuss in seiner Sitzung 13 Punkte beschlossen, die über die bisherige Neufassung der Eingriffsregelung im Bundesnaturschutzgesetz zu einer weiteren Optimierung beitragen sollen. Einer der Punkte ist die Forderung, Ersatzzahlungen als gleichwertige Kompensation zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzuschreiben. Zweitens sollte, soweit landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden, immer nachgewiesen werden, dass es keine alternativen oder geringwertigeren Flächen gibt. Ganz wichtig ist dem Ausschuss, dass auch rotierende Kompensationsmaßnahmen möglich sind, denn damit würde die Integration in landwirtschaftliche Betriebsabläufe wesentlich erleichtert werden. Und auch die dauerhafte Pflege naturschutzsensibler Flächen muss als Kompensationsmaßnahme zukünftig konsequent anerkannt werden. Die bisherigen Maßnahmen der Ökokonten werden begrüßt, eine Weiterentwicklung ist durch die Einführung der Ersatzzahlungen und die sinnvolle Verwendung dieser Gelder aber notwendig. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Landwirtschaft schon bei der Einbuchung von Flächen in Ökokonten beteiligt werden muss.
Die gesamten Hinweise für eine weitere Optimierung der Eingriffsregelung sind hier abrufbar.
Lutz Heuer, Leiter des Referats Bau und Technik der Landwirtschaftskammer, berichtete über die getroffene Vereinbarung aus der Arbeitsgruppe Fahrsiloanlagen. Ziel der Arbeitsgruppe aus Landwirtschaftskammer, Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V. und SGD Nord ist es, für die Fahrsiloanlagen ein praxisgerechtes Genehmigungsverfahren einzurichten, das den Interessen der Landwirtschaft gerecht wird und gewährleistet, dass funktionsgerechte Fahrsiloanlagen errichtet werden, die einen ausreichenden Schutz vor Verunreinigungen der Gewässer bieten. Die Abstimmung zwischen der Landwirtschaft und der SGD Nord war notwendig geworden, da in der Vergangenheit an die wasserrechtliche Genehmigung von Fahrsiloanlagen unverhältnismäßige hohe Anforderungen gestellt wurden, die in der Praxis nicht umsetzbar waren. Zukünftig sollen mit der Planung und Bauüberwachung fachkundige Personen beauftragt werden. Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz führt eine Liste fachkundiger Personen und stellt Bescheinigungen zum Nachweis der Fachkunde aus. Für Rückfragen stehen die Berater der Landwirtschaftskammer zur Verfügung.
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